Der Energieausweis - Das sollten Sie wissen!
2,5 Mio. Gebäude in Deutschland brauchen von diesem Jahr an einen Energieausweis. Von verschiedenen Seiten werden
Verbraucher verunsichert und teilweise
leider auch unseriös beraten. Viele fragen auch richtigerweise zuallererst ihren "Fachhandwerker des Vertrauens".
1. Warum überhaupt ein Energiepass?
Der Energiepass zeigt, wie man sein Haus in Sachen Energie modernisiert und wie viel Energie es verbraucht. Hintergrund ist das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und die steigendende Belastungen durch immer höher werdende Energiekosten.
2. Wieso braucht man einen Energiepass?
Mit dem Gebäudeenergieausweis (auch Energiepass) sollen sich potentielle Käufer oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ein Bild von dessen energetischem Zustand machen können. Er lässt Rückschlüsse zu auf anfallende Nebenkosten oder notwendige Investitionen.
Energiepässe bzw. Energieberatungen sind gleichzeitig auch Voraussetzung für Förderdarlehen bzw. Zuschüsse der KFW und BAFA.
3.Wer braucht einen Energieausweis?
Der Ausweis muss nicht sofort in Auftrag gegeben werden. Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, verkauft oder vermietet, muss einen Energiepass haben. Das gilt auch bei Verpachtung und Leasing. Denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen.
Bei Einfamilienhäusern gilt: Erst wenn das Haus verkauft oder neu vermietet werden soll, muss er ausgestellt werden.
Bei Mehrfamilienhäusern gilt: Wird auch nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus neu vergeben, muss für das ganze Gebäude ein Energiepass ausgestellt werden.
Grundsätzlich ist ein Energiepass im Rahmen der Förderanträge bei der KFW und BAFA notwendig. Nach der Sanierung muss der zertifizierte Energieberater die Richtigkeit und den Umfang der Maßnahmen bestätigen.
4. Ab wann braucht man den Ausweis, wie lange ist er gültig?
• Wohnhäuser die vor 1965 gebaut wurden: ab 1. Juli 2008
• Häuser die nach 1965 gebaut wurden: ab dem 1. Januar 2009
• Gebäude die nicht bewohnt werden: ab 1.Juli 2009
• Der Pass ist zehn Jahre gültig
5. Wie sieht der Ausweis aus?
Der Energiepass besteht aus vier Seiten. Im Inneren zeigen eine farbige Skala und Kennziffern, wie gut der Energiewert des Hauses ist.
Es gibt zwei Arten von Energiepass:
• Der Energiebedarfsausweis ist besonders aussagekräftig, weil er alle Daten des Gebäudes erfasst; Er ist nutzerunabhängig und erlaubt den Vergleich von Immobilien.
• Der Energieverbrauchspass errechnet dagegen nur den Verbrauch, etwa auf Grundlage früherer Heizkostenabrechnung. Nachteil: Der Verbrauch hängt stark von den Bewohnern ab. Vergleiche von Immobilien sind kaum möglich. So wird in einem Einfamilienhaus verhältnismäßig mehr Energie verbraucht als in einem Mehrfamilienhaus. Vorteil: Der Verbrauchsausweis ist viel günstiger als der Bedarfsauswels.
6. Welcher Ausweis ist der richtige?
Welcher Ausweis der richtige ist, hängt von Größe, Alter und Nutzung des Gebäudes ab. Grundsätzlich kann man frei wählen, welche der beiden Ausweisarten man sich ausstellen lassen will. Doch der Gesetzgeber hat die Vorgaben gemacht: Gebäude die weniger als fünf Wohneinheiten haben und vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, haben nur bis 1. Oktober 2008 Wahlfreiheit. Dann brauchen Sie einen Energiebedarfsausweis.
7. Wer darf den Pass ausstellen?
Unter anderem dürfen Architekten, Ingenieure, Techniker und Handwerksmeister den Pass ausstellen — aber auch Schornsteinfeger und Elektrotechniker sind dazu berechtigt. Voraussetzung ist ein Ausbildungsschwerpunkt in einem Bauberuf und eine Zusatzqualifikation "energiesparendes Bauen": Derzeit dürfen über 20 Gewerke Ausweise ausstellen. "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Interessierte Fachhandwerksmeister können sich gegen Gebühr bei der Dena (Deutsche Energieagentur) anmelden und werden in die offizielle Berater-Liste aufgenommen. Hier finden dann ebenfalls Kunden das Gesamtverzeichnis.
Wichtig: Kunden, die eine staatlich
geförderte "Vor-Ort-Energieberatung"
wünschen, müssen diese von einem von
der BAFA autorisierten Energieberater
(Liste unter www.bafa.de) durchführen
lassen, der seine fachliche Qualifikation
und wirtschaftliche Unabhängigkeit,
darlegen muss.