Neuerrichtung und Austausch von Feuerstätten


Vorwort

Beim Neubau, bei der Errichtung oder bei der Änderung einer Feuerungsanlage sind eine Vielzahl bau- und anlagentechnischer Vorgaben zu beachten. Da die Schornsteinfeger schon seit Jahrhunderten als Fachleute rund um die Feuerungsanlage tätig sind, ist ihr Fachwissen auch heute - gerade bei modernster Feuerungstechnik - gefragt. Zum Beispiel ist im Anhang zur Musterbauordnung festgelegt, dass Feuerungsanlagen erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat.


Bemessung des Abgasweges

Der Abgasweg im senkrechten Teil der Abgasanlage und im Verbindungsstück muss so bemessen werden, dass er zur angeschlossenen Feuerstätte passt. Die Bemessung des Abgasweges muss nach den wärme- und strömungstechnischen Berechnungsverfahren nach EN 13384-1 und EN 13384-2 oder nach nationalen Vorschriften oder national anerkannten Regeln durchgeführt werden.

ANMERKUNG 1: EN 13384-1 enthält das Berechnungsverfahren für Abgasanlagen mit einer Feuerstätte.

ANMERKUNG 2: EN 13384-2 enthält das Berechnungsverfahren für Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten.

In DIN EN 15287-1 wird für eine sichere Abgasführung eine zur Feuerstätte passende, feuerungstechnische Bemessung der Innenschale gefordert. Die Bemessung muss nach DIN EN 13384-1 oder DIN EN 13384-2 oder nach nationalen REgeln erfolgen. Nach diesen europäischen Normen müssen die lichte Weite, die Höhe und der Wärmedurchlasswiderstand der Abgasanlage auf die Anforderungen abgestimmt werden.

In DIN V 18160-1, Abschnitt 12.2 wird verlangt, dass der lichte Querschnitt einfach belegter Abgasanlagen nach DIN EN 13384-1 und der lichte Querschnitt mehrfach belegter Abgasanlagen nach DIN EN 13384-2 zu bemessen ist. Dies ist in voller Übereinstimmung mit dem obigen Text, einschließlich der Anmerkungen 1 und 2. Zwischen DIN EN 15287-1 und DIN V 18160-1 besteht ein erheblicher Unterschied in der Einstufung der feuerungstechnischen Bemessung. Während DIN EN 15287-1 die Bemessung nur zur Bestimmung des Innenrohrdurchmessers benutzt, verlangt DIN V 18160-1 im Abschnitt 12.1.1, dass die Abgasanlagen nach lichtem Querschnitt, Höhe und Wärme-durchlasswiderstand so bemessen sein müssen, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeleitet werden und kein gefährlicher Überdruck auftritt.

Hier wird grundsätzlich klargestellt, dass eine sinnvolle Bemessung eine sachgerechte Abstimmung zwischen lichtem Querschnitt, wirksamer Höhe der Abgasanlage und ihrem Wärmedurchlasswiderstand zur Voraussetzung hat. Die genannten Normen bauen auf der in Deutschland lange verbindlichen DIN 4705 auf. Die Bemessung der lichten Weite der Innenschale ist deshalb nahezu identisch, wie bisher üblich.

 

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