Feuerstättenbescheid


Kundeninformation zum Feuerstättenbescheid

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der Feuerstättenbescheid wird auf Grundlage des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes erstellt, da das bisherige Schornsteinfegergesetz wegen europarechtlicher Bedenken geändert werden musste.

Nach dem neuen Recht wird zukünftig innerhalb von sieben Jahren zweimal die Feuerstättenschau durchgeführt und danach der Feuerstättenbescheid ausgestellt. Aus diesem geht hervor, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen, denn eine der wesentlichen Änderungen im Schornsteinfegerrecht ist, dass Sie als Eigentümer Ihres Grundstückes selbst dafür verantwortlich sind, dass die gesetzlich geforderten Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchgeführt werden.

Für Sie als mein Kunde wird sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2012 zunächst wenig ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen noch die bisherigen gesetzlichen Regelungen, wonach alle Schornsteinfegerarbeiten von mir durchzuführen sind. Ab dem 01. Januar 2013 werden Sie dann selbst durch den Gesetzgeber stärker in die Verantwortung und Haftung genommen, da dann die Möglichkeit besteht, die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Schornsteinfegerarbeiten nicht nur durch mich als Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, sondern auch durch andere hierfür zugelassene Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk durchführen zu lassen.

Sofern ich von Ihnen keine andere Nachricht erhalte, werde ich auch weiterhin in Zukunft meinen Verpflichtungen nachkommen und die nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung und der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Arbeiten durchführen. Für eine gemeinsame Planungssicherheit würde ich mich aber auch über eine schriftliche Auftragserteilung freuen, die Ihnen als Grundstückseigentümer(in) die Sicherheit gibt, alle Ihre Handlungspflichten aus § 1 Abs.1 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zu erfüllen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und dem
Feuerstättenbescheid? Dann rufen Sie mich gerne an!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Tanjef Mühlenmeister