Heizen mit Holz
Brennstofflagerung
Die Lagerung von Scheitholz, Presslingen und Pellets erfordert einige grundsätzliche Überlegungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, bei der Brennstoffeinlagerung darauf zu achten, dass Scheitholz ausreichend getrocknet wurde, bevor es in trockene Lagerräume eingebracht wird. Frisch geschlagenes Holz benötigt bei richtiger Lagerung mindestens eine Sommerperiode zur Trocknung. Laubhölzer trocknen in der Regel langsamer als Nadelhölzer. Ein überdachter Trocknungsplatz, der südseitig und zugig ausgerichtet sein soll, eignet sich bestens zur Trocknung von Scheitholz. Dabei ist aber besonders darauf zu achten, dass das Holz nicht mit dem Boden in Kontakt kommt, da es sonst Feuchtigkeit aus dem Untergrund aufnehmen könnte. Vor der Trocknung ist das Holz zu spalten, um eine schnellere Austrocknung zu erreichen. Trockenes und gespaltenes Holz erbringt optimale Verbrennungsergebnisse.
Braunkohlenbriketts sollten in Räumen, z. B. im Keller, in der Garage oder zumindest überdacht,
gelagert werden. Gebündelte und verpackte Briketts erleichtern den Transport und die Lagerung.
Hinsichtlich der Brennstofflagerung von festen Brennstoffen in Gebäuden sind die Feuerungsver-
ordnungen der einzelnen Bundesländer maßgeblich. Bis zu einer Lagermenge von 15.000 kg bei Scheitholz werden jedoch keine Anforderungen gestellt. Bei der Lagerung fester Brennstoffe ist jeglicher Umgang mit offenem Feuer unbedingt zu unterlassen. Sie sollten nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen und leicht entflammbaren Stoffen lagern.
Richtiger Betrieb von Feuerstätten
Aufstellung von Feuerstätten
- Feuerstätte muss mit einem CE- Zeichen bzw. Ü-Zeichen gekennzeichnet sein
- Einbauanleitung des Herstellers beachten
- Beachtung von regionalen und kommunalen Brennstoffverordnungen und anderer Immissions-
vorschriften
- ausreichende Verbrennungsluftversorgung beachten
- auf lufttechnische Anlagen in den Nutzungseinheiten von Feuerstätten achten
Einsatz von geeignetem Brennstoff
- Nur in der Installations- und Bedienungsanleitung aufgeführte Brennstoffe einsetzen (1. BlmSchV
beachten)
- nur trockenes Holz verwenden — Restfeuchte < 30 % (entspricht 23,1 % Wassergehalt)
- richtige Größe — Stückigkeit
- Rundlinge aufspalten — Holzscheite trocknen und verbrennen besser
- Brennstoff nicht überlagern lassen (Brennstoff verliert an Heizwert)
- keine müllartigen Stoffe und Abfälle verbrennen
Anheizen von Feuerstätten
- Feuerstätte entaschen bzw. reinigen
- Anheizklappe (falls vorhanden) öffnen
- Luftklappen nach Herstellerangabe öffnen
- Anheizen mit kleinstückigem Brennstoff (Holzspäne, Reisig usw.)
- schnell kräftiges Feuer erzeugen
- nach der Anheizphase ausreichend Brennstoff nachlegen
- Luftklappe(n) für Dauerbetrieb regulieren
- Feuerstätte nicht mit Brennstoff überfüllen
- besonders bei Durchbrandfeuerungen nie zu große Mengen Brennstoff nachlegen
- kleinere Brennstoffmengen verbrennen wirtschaftlicher und umweltfreundlicher
Bedienung der Feuerstätte
Die Leistung von Feuerstätten ohne Wärmespeicher sollte über die zugeführte Brennstoffmenge
geregelt werden. Nur so viel Brennstoff auflegen, wie für den momentanen Wärmebedarf erfor-
derlich. Sehr häufig werden bei der Bedienung grobe Fehler gemacht. Die Leistung der Feuerstätte wird über die Luftzufuhr reguliert. Wer bei gefülltem Feuerraum die Verbrennungsluftzufuhr
drosselt, riskiert einen emissionsträchtigen Schwelbrand. Rauchgas- und Geruchsbelästigungen
sind die Folge.
Speicherfeuerstätten können bei voller Leistung betrieben werden. Erst nach der Ausbrandphase, wenn nur noch die Holzkohlenglut vorhanden ist, kann die Luftzuführung zurück geregelt werden.
Das richtige Heizen mit Holz
Ein Ofen gibt Wärme und Wohlbehagen - doch durch Fehler kann es auch zu Problemen kommen !
Welche Brennstoffe sind zugelassen bzw. grundsätzlich verboten ?
Erlaubte Brennstoffe
1. Steinkohle und Braunkohle Produkte
2. Koks (Spezialfeuerstätten)
3. Brenntorf
4. Naturbelassenes Holz
5. Presslinge oder Pellets
Verbotene Materialien
1. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
2. Beschichtetes Holz
3. Papier oder Verpackungsmaterial ( Außer zum Anmachen)
4. Kunststoffe aller Art
5. Abfälle aller Art
Doch auch feuchtes Holz bringt Probleme mit sich. Nicht nur für die Feuerstätte, sondern auch für Ihre Nachbarschaft!
Es soll nur Holz mit einer Restfeuchte von unter 25 % verfeuert werden.
Dieser Wert ist nach folgenden Trocknungszeiten erreicht:
Pappel, Linde, Birke oder Weide:
1 Jahr Lagerzeit
Esche, Buche und Obsthölzer:
2 Jahre Lagerzeit
Eiche und Ahorn:
2,5 Jahre Lagerzeit
Doch nicht nur der Umwelt und Ihrer Nachbarschaft schaden Sie mit der Verfeuerung von feuchtem Holz, sondern auch Ihrem Geldbeutel. Denn durch die hohe Restfeuchte reduziert sich der Heizwert erheblich.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
- Nur den, für die Feuerstätte zugelassenen Brennstoff verfeuern !
- Nur abgelagertes Holz verfeuern ( Lagerzeit der Holzart beachten )
- Für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen !
- Maximale Füllmenge nie überschreiten !
Häusliche Feuerstätten sind keine Müllverbrennungsanlagen!
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.