Freiwillige Wirtschaftlichkeitsmessung
Neuregelung der Messintervalle
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
kürzlich hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Schornsteinfegerrechts sowie des Immissionsschutzrechts einige tiefgreifende Änderungen vorgenommen, über die ich Sie informieren möchte:
Gemäß der neuen Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1.BImSchV) verändern
sich die Zeiträume für die wiederkehrenden Messungen an Heizungsanlagen. Anlagen die älter als 12 Jahre sind, werden nur noch alle 2 Jahre auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft, Anlagen die jünger als 12 Jahre sind, nur noch alle 3 Jahre.
Einige wenige, bis dato nicht messpflichtige Anlagen müssen von uns in diesem Jahr jedoch in die Messpflicht neu aufgenommen werden. Gasbrennwertfeuerstätten waren und werden nicht messpflichtig.
- Bei allen Öl- und Gasfeuerungsanlagen (auch Brennwertfeuerstätten) sieht der Gesetzgeber jedoch weiterhin eine Sicherheitsprüfung des Abgasweges vor. Hier wird von uns lediglich festgestellt, ob von der Anlage abgasseitig keine Gefahr für den Betreiber ausgeht. Diese Überprüfung fand und findet auch weiterhin unverändert im jährlichen oder zweijährlichen Turnus statt. Einige wenige Anlagen sind bezogen auf Ihrer Bauart auch auf einen dreijährlichen Prüfturnus eingestuft. Diese Überprüfung lässt jedoch keinen Rückschluss auf den wirtschaftlichen Betriebszustand Ihres Heizkessels zu.
- Verschlechtert sich der Wirkungsgrad Ihrer Heizungsanlage innerhalb der neuen, erweiterten gesetzlich vorgeschriebenen Messintervalle, kann dies für Sie durch den erhöhten Brennstoffverbrauch erhebliche Mehrkosten und einen vermehrten Ausstoß des schädlichen Klimagases CO2 bedeuten.
- Hiermit biete ich Ihnen die Ausführung einer neutralen jährlich wiederkehrenden Wirtschaftlichkeitsmessung außerhalb der gesetzl. vorgeschrieben Messintervalle Ihrer Heizungsanlage an. Sollte das Ergebnis dieser Messung negativ ausfallen, fällt keine Nachmessung an. Sie erhalten lediglich einen Wartungshinweis.
Angebot Freiwillige Wirtschaftlichkeitsmessung als Download
im pdf-Format unter Download Verträge/Leistungen